Allgemeine Anforderungen

MANAGEMENTSYSTEME

Zertifizierungsgrundsätze


Vor der Zertifizierung sollte sich der interessierte Kunde mit den „Allgemeinen Bedingungen für die Zertifizierung von Managementsystemen“ der EuroNis vertraut machen.
In diesem Dokument wurden u. a. beschrieben:
  • Rechte und Pflichten der Organisation, die mit der Realisierung des Zertifizierungspro-grammes verbunden sind,
  • Grundsätze der Geheimhaltung,
  • Nutzungsbedingungen des/der Zertifikate und der zur Verfügung gestellten Markenzei-chen,
  • Grundsätze für Erweiterung, Aussetzung und Entzug von Zertifikaten,
  • Grundsätze für den Umgang mit Beschwerden und Reklamationen,

Anforderungen

Voraussetzung für die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren ist die Erarbeitung und Umsetzung von Forderungen an ein Managementsystem nach den in der Überschrift genannten Regelwer-ken. Hierzu gehört die Identifikation und das Management aller wesentlichen Geschäftsprozesse.
Die Dokumentation des zu Zertifizierung anstehenden Managementsystems, einschl. der Politik und Zielen, sollte im Managementhandbuch und damit verbundenen Dokumenten (Verfahrens-, Arbeitsanweisungen, o.ä.) enthalten sein.

Detaillierte Grundsätze für die Beurteilung im Rahmen der Zertifizierungs- und Überwachungsprozesse

SELBSTBEURTEILUNG DER BEREITSCHAFT FÜR ZERTIFIZIERUNG

Der Grad der Erfüllung von Zertifizierungsanforderungen kann mit Hilfe der im Anhang aufgeführ-ten Checklisten vorab verifiziert werden.
Die Zertifizierung kann erfolgen, wenn die Antworten auf alle in den Checklisten gestellten Fra-gen positiv sind oder nicht zur Anwendung kommen.

ZERTIFIZIERUNGSPROZESS

Der Zertifizierungsprozess verläuft nach den Forderungen der entsprechenden Akkreditierungs-regelwerke.
Vor der Zertifizierung stellt EuroNis auf Wunsch, die Grundsätze des Zertifizierungsprozesses und entsprechende Verfahren dem Kunden vor.
ZERTIFIZIERUNGSANTRAG
Der Zertifizierungsprozess beginnt mit dem Ausfüllen der„Informationen zur Zertifizierung”die auf der Webseite veröffentlicht sind und der Übermittlung an die EuroNis.

VERTRAGLICHE REGELUNGEN
Der Kunde erhält ein Angebot mit Zertifizierungskosten. Diese sind kalkuliert unter Berücksichtigung von Zeittabellen des Zertifizierungsaufwandes (Akkreditierungsrichtlinien) und aktuellen Preisen je Manntag, einschl. Nebenkosten und Reisepauschalen. Siehe „Preise für Zertifizierungsleistungen“.
Die Beauftragung durch den Kunden bildet die Grundlage für den Beginn weiterer Arbeiten. Mit jedem Kunden wird ein Vertragsverhältnis nach deutschem Recht eingegangen. Die „Allgemeinen Zertifizierungsbedingungen für Managementsysteme“ sind Bestandteil der Beauftragung.

ZERTIFIZIERUNGSAUDIT
Das Zertifizierungsaudit umfasst die Prüfung der Dokumentation des Managementsystems und Beurteilung des Implementierungsgrades des Systems im Rahmen eines Besuch im Hauptsitz des Kunden und auch, falls zutreffend, in allen Standorten, wo die Geschäftstätigkeit ausgeführt wird.
Das Zertifizierungsaudit besteht aus zwei Stufen:
Die 1. Stufe hat zum Ziel die Überprüfung der Informationen, die im Zertifizierungsantrag vom Kunden angegeben wurden, Beurteilung der Konformität der Tätigkeit des Kunden mit den ihn betreffenden Rechtsvorschriften und Einschätzung der Bereitschaft zur 2. Phase.
Die 2. Stufe hat zum Ziel, den Implementierungsgrad des Managementsystems beim Kunden ganzheitlich am Sitz des Kunden und ggf. in Standorten, wo die Geschäftstätigkeit ausgeführt wird, zu bewerten.

ZERTIFIKATSERTEILUNG / VERWEIGERUNG
Nach positivem Abschluss des Auditverfahrens und der Bestätigung der Auditdokumentation erfolgt der Entscheid über die Zertifikatserteilung.
Zertifikate werden nur erteilt, wenn nach dem Audit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Bei Nichterfüllung dokumentiert der Auditor die Mängel in einem Abweichungsbericht. Abweichungen sind innerhalb der gesetzten Fristen zu beheben. Erforderlichenfalls wiederholt EuroNis das betreffende Audit ganz oder teilweise. Wurden die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Fristen behoben und/oder sind auch nach zweimaligem Nachaudit die Voraussetzungen für eine Zertifikatserteilung nicht gegeben, wird das Zertifizierungsverfahren durch einen Bericht ohne Zertifikat abgeschlossen.
Das erteilte Zertifikat ist drei Jahre gültig.
Nach der Zertifikatserteilung wird die Organisation in die „Liste der Zertifikatsinhaber“ eingetragen. Diese Liste steht allen interessierten Seiten auf Antrag bei der EuroNis zur Verfügung.

ÜBERWACHUNGSVERFAHREN / WIEDERHOLUNGSAUDIT


GEPLANTE ÜBERWACHUNG UND NEUBEURTEILUNG
Während der Gültigkeit des Zertifikates werden zwei geplante Überwachungsaudits durchgeführt. Außerplanmäßige Überwachungsaudits werden durchgeführt, wenn begründete Zweifel entstehen, ob die Zertifizierungsanforderungen erfüllt sind.
Der erste geplante Überwachungsaudit findet spätestens vor Ablauf von 12 Monaten nach dem Datum der Zertifizierungsentscheidung statt und das folgende innerhalb der nächsten 12 Monate. Vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit wird ein Wiederholungsaudit durchgeführt.

BESCHRÄNKUNG-, AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHES, AUSSETZUNG ODER ENTZUG DES ZERTIFIKATES
Beschränkung, Ausweitung des Geltungsbereiches, Aussetzung oder Entzug des Zertifikates regeln die „Allgemeinen Bedingungen für die Zertifizierung von Managementsystemen“.
Insbesondere kann die Aussetzung oder Entzug des Zertifikats erfolgen, wenn aus Verschulden der Organisation keine Möglichkeit besteht, Überwachungsaudits im geforderten Zeitfenster durchzuführen. Die Grundlage der Ausweitung des Geltungsbereiches der Zertifizierung ist die Beantragung der Ausweitung durch den Kunden..

MITTEILUNG ÜBER VERÄNDERUNGEN

Die zertifizierte Organisation ist verpflichtet, EuroNis über jegliche Veränderungen zu informieren, die wesentlichen Bezug auf das zertifizierte Managementsystem haben.
EuroNis informiert alle Kunden über alle Veränderungen in den Zertifizierungsanforderungen auf der Webseite www.euro-nis.de

VERTRAULICHKEIT / EIGENTUM

EuroNis sichert die Vertraulichkeit von Informationen, die im Zertifizierungs- und Überwachungsprozess ermittelt wurden sowie den Schutz des Kundeneigentums.

Selbstüberprüfung

Die angehängte Checkliste soll helfen zu überprüfen, ob die Forderungen der zur Zertifizierung anstehenden Normen erfüllt sind.